Die PKG schafft Strukturen, um die Studierendenschaft - vorwiegend durch deren Studierendenvertretung - in sämtliche studienrechtliche Belange einzubinden und um Beschwerden und Einsprüche der Studierendenschaft aufzunehmen. Die Einbindung der Studierendenschaft in diverse Prozesse ist in der Satzung geregelt.
Die Wahl der Studierendenvertreter bzw. Studierendenvertreterinnen an der PKG erfolgt gemäß den Bestimmungen des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes (HSG).